In seiner Ende letzter Woche veröffentlichten Entscheidung bestätigt der Umsetzungsausschuss zu Aarhus Konvention (ACCC) die Argumente von ÖKOBÜRO und GLOBAL 2000. Demnach stehen Umweltschutzorganisationen Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Kommission über staatliche Beihilfen zu.