Feb. 10, 2021 | NEWSFLASH Umweltrecht

LVwG Salzburg hebt Genehmigung zum Abschuss eines Wolfes auf

Mit Erkenntnis vom 10.12.2020 hebt das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Salzburg die behördliche Abschussgenehmigung eines Wolfes auf, und trägt damit dem strengen europarechtlich determinierten Artenschutz Rechnung: In der Argumentation wird ausgeführt, dass der Wolf in sämtlichen Lebensstadien einen besonderen Schutz genießt und ein Abweichen von dem hohen Schutzstatus nur in Ausnahmefällen möglich ist.