Mit Erkenntnis vom 10.12.2020 hebt das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Salzburg die behördliche Abschussgenehmigung eines Wolfes auf, und trägt damit dem strengen europarechtlich determinierten Artenschutz Rechnung: In der Argumentation wird ausgeführt, dass der Wolf in sämtlichen Lebensstadien einen besonderen Schutz genießt und ein Abweichen von dem hohen Schutzstatus nur in Ausnahmefällen möglich ist.