Umweltschutzorganisationen müssen die Möglichkeit auf Rechtmittel gegen Entscheidungen der Europäischen Kommission über staatliche Beihilfen mit umweltrechtlichem Bezug haben, stellt das Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) in einem kürzlich veröffentlichten Entscheidungsentwurf fest. Diese Entscheidung wird auch auf die derzeit laufende Begutachtung der Aarhus-Verordnung ((EG) Nr. 1367/2006) von Einfluss sein, und kann in Hinblick auf nationale Verfahren in diesem Bereich von Interesse sein.