Umweltorganisationen stehen Rechtsmittel gegen Entscheidungen der EU-Kommission über umweltrelevante Förderungen zu. Dies ergibt sich aus einem Entscheidungsentwurf des Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) in einem Verfahren über eine Beschwerde von ÖKOBÜRO und GLOBAL 2000 in Bezug auf die Europäische Union.