Von den in Europa in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken erreichen 90 % bis 2030 ihre Auslegungsbetriebsdauer und sollten stillgelegt werden. Die im Zuge der Vertragsstaatenkonferenz zur Espoo Konvention getroffene Vereinbarung vom 11. Dezember erhöht die Anforderungen an Staaten und stärkt die Rechte der Öffentlichkeit.