Im Juni 2020 erteilte die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau die Genehmigung zum Abschuss eines Wolfes. Dieser habe im Vorjahr mutmaßlich mehrere, ungesicherte Schafe im Großarltal gerissen und sei daher ein Problemtier. Der strenge Schutzstatus der Wölfe und die damit verbundenen Verpflichtungen fanden in dem Verfahren jedoch so gut wie keine Berücksichtigung. WWF Österreich, der Naturschutzbund und ÖKOBÜRO reichen daher wegen verfahrensrechtlicher und inhaltlicher Mängel Beschwerde gegen den Tötungsbescheid beim Landesverwaltungsgericht ein.