ÖKOBÜRO hat gemeinsam mit dem WWF einen Antrag auf Überprüfung der Kärntner Fischotter-Verordnung gestellt, die Behörde widersetzt sich jedoch dieser rechtlich verpflichtenden Maßnahme. Mit der Verordnung soll die Tötung von jährlich bis zu 43 Fischottern genehmigt werden.