Ein aufsehenerregendes Erkenntnis veröffentlichte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Ende Mai nach einer Revision von ÖKOBÜRO. Der Rechtsschutz der betroffenen Öffentlichkeit auf Basis der Aarhus Konvention besteht laut dem Höchstgericht eigentlich seit 2009. Das betrifft vor allem die Frage der rückwirkenden Anfechtbarkeit von Bescheiden vor 2018.