In ihrem Schlussantrag kommt Generalanwältin Juliane Kokott zu dem Schluss, dass eine Einzelperson, eine niederösterreichische Gemeinde und ein öffentliches Wasserversorgungsunternehmen von den Nitrat-Verunreinigungen des Grundwassers unmittelbar betroffen sind und daher die Nicht-Einhaltung der Nitrat-Richtlinie der EU anfechten können.