Nachdem der Verfassungsgerichtshof die neuerliche Behandlung einer Beschwerde gegen den Ausbau des Flughafens Wien abgelehnt hatte, war es Aufgabe des Verwaltungsgerichtshofs das (vorerst) letzte Wort in Sachen dritter Piste zu sprechen. Mit seinem Erkenntnis vom 6. März 2019 (Ro 2018/03/0031 ua) bestätigte dieser nun die durch das Bundesverwaltungsgericht erteilte Genehmigung der Flughafenerweiterung und traf abseits davon weitere relevante Entscheidungen.