Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am 7. März 2019 entschieden, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Studien zur krebserregenden Eigenschaft von Glyphosat herauszugeben hat. Das Gericht stellte fest, dass es nicht ausreicht, Rohdaten und Schlussfolgerungen bekannt zu geben. Vielmehr sind auch sonstige Teile der Studien, aufgrund derer eine Einschätzung der EFSA erfolgt, zu veröffentlichen, da es sich hierbei um Informationen handelt, die Auswirkungen auf die Umwelt und Gesundheit betreffen.