Umweltverfahren schützen Lebensgrundlagen und bieten Rechtssicherheit. Ausdehnung auf Klimaschutz notwendig. Aber zu geringe Ressourcen für Behörden.
Wien (OTS) - Umweltverfahren – wozu? Darüber diskutierten auf Einladung von ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung, Stadt Wien Umweltschutz und Wiener Umweltanwaltschaft Juristinnen und Juristen aus Wissenschaft und Praxis.
Für ÖKOBÜRO-Geschäftsführer Thomas Alge liegt die Antwort auf der Hand: „Umweltverfahren schützen unsere Lebensgrundlagen. Das funktioniert gut, wo entsprechende Umweltschutzgesetze vorhanden sind. Etwa bei der weltweiten Bekämpfung des Ozonlochs oder bei der Qualität von Luft auf EU-Ebene oder das Trinkwasser in Österreich.“ Bei den drängenden Umweltproblemen – etwa dem Klimawandel und dem dramatischen Artensterben – fehlen diese gesetzlichen Schutzbestimmungen jedoch noch.
Verena Madner, Professorin für Umweltrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien, schlägt in ihrer Key Note daher vor, die Genehmigungskriterien für Umweltverfahren auszuweiten. So sollten etwa die Folgen von neuen Infrastrukturen für das Klima in Strategischen Umweltprüfungen eingehend untersucht werden, bevor die Politik die Entscheidung zu deren Errichtung fällt.
ÖKOBÜRO-Jurist Gregor Schamschula illustrierte den Wert der Umweltverfahren für Mensch und Umwelt. Sie stellen sicher, dass Umweltschäden von vornherein abgewendet werden, anstatt sie nachträglich zu sanieren. In den USA sei dies anders. Dort könne man höchstens den Verursachenden eines Schadens klagen, aber das ist teuer und langwierig: „In Flint im US-Bundesstaat Michigan ist so viel Gas im Wasser, dass man es anzünden kann, wenn es aus der Leitung kommt. Die Menschen müssen daher mit Wasser aus Flaschen sogar duschen. Verursacht wurde das durch Fracking nach Erdöl. Das ist bereits seit Jahren so.“
Im Gegensatz dazu wirken Umweltverfahren vorbeugend und bieten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung auch kostengünstigen Rechtszugang, ergänzte Norbert Hörmayer von der Wiener Umweltanwaltschaft. Gerald Kroneder von der Stadt Wien hob zudem einen großen Vorteil für Unternehmen hervor: Ein Projekt genieße am Ende eines Umweltverfahrens Rechtssicherheit, weil die Umweltverträglichkeit bestätigt werde. Das sei in anderen Systemen nicht so.
Der auf die Vertretung von Unternehmen in Umweltverfahren spezialisierte Rechtsanwalt Christian Onz widmete sich den Problemen von Umweltverfahren. Neben der oftmals schlechten Qualität von Projektunterlagen behindern vor allem die zu geringen Ressourcen der Behörden die Verfahren. Die Rechtsanwältin Katharina Huber-Medek verteidigte die Einführung des Standortanwalts in der UVP und kritisierte zugleich die Detailtiefe bestimmter Verfahren. Gleichzeitig betont sie den Beitrag der Umweltverfahren für die Rechtssicherheit und den sozialen Frieden als relevant für den Standort.
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