Die Europäische Kommission will mit dem Vorschlag einer Notverordnung nach Art 122 Abs 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) den Ausbau erneuerbarer Energien einmal mehr beschleunigen. Dieser Vorschlag erfolgt nur wenige Monate nach Veröffentlichung des REPowerEU-Pakets im Sommer 2022, zu dem ÖKOBÜRO auch Stellung nahm. Anders als das REPowerEU-Paket würde die EU-Notverordnung aber nur die Zustimmung des Rates, nicht aber des Parlaments erfordern. Der Vorschlag ist damit nicht nur potenziell umweltschädlich, sondern auch undemokratisch. Außerdem könnte er die Energiewende sogar verlangsamen.