Dem Antrag von ÖKOBÜRO auf Überarbeitung des Luftreinhalteprogrammes wegen konstanter Überschreitungen der NO2-Grenzwerte folgt das LVwG Salzburg und gibt dem Landeshauptmann nun sechs Monate, um das Programm zu verbessern. Dem Antrag voraus ging die Frage der Parteistellung bzw. Rechtsmittelbefugnis.