Nach Beschwerden von ÖKOBÜRO und GLOBAL 2000 über das Kernkraftwerk Dukovany hat das Compliance Committee der Aarhus-Konvention einen Entscheidungsentwurf veröffentlicht. Das Komitee stellte darin einen Verstoß der Tschechischen Republik gegen die Bestimmungen der Aarhus-Konvention fest. Der tschechische Plan zur Umsetzung der Entscheidung wird nach Ansicht von ÖKOBÜRO und GLOBAL 2000 den Anforderungen der Aarhus Konvention nicht gerecht. Mit einer endgültigen Entscheidung ist wohl im März 2023 zu rechnen.