19. November 2019 | NEWSFLASH Umweltrecht

Nationaler Energie- und Klimaplan (NEKP) in Begutachtung

Seit Anfang November ist der österreichische NEKP auf der Webseite des BMNT zur öffentlichen Konsultation online. Mit diesem Plan will Österreich festlegen, wie die europäischen Ziele zur Reduktion von Treibhausgasen national verwirklicht werden können. Der Schwerpunkt der Maßnahmen muss angesichts des Ausstoßes im Bereich Verkehr liegen, doch der Entwurf erntet bereits Kritik.

Österreich in der Pflicht

Die wissenschaftliche Basis zur Klimakrise gilt als abgesichert, die Staatengemeinschaft hat im Rahmen des Vertrags von Paris konkrete Ziele zur Senkung der Treibhausgasausstöße festgelegt. Aus diesen Zielen leiten sich die Verpflichtungen der einzelnen Staaten ab: je größer der Beitrag zur Klimakrise, desto höher die Pflicht zur Reduktion des Ausstoßes. Die Europäische Union hat dazu die Pflichten der Mitgliedsstaaten aufgeteilt, bleibt jedoch selbst hinter den Verpflichtungen des Vertrags von Paris zurück. So ist Österreich bis 2030 aus dem Unionsrecht zu einer Gesamtreduktion der Emissionen von 36% gegenüber dem Level von 2005 verpflichtet. Nach dem Vertrag von Paris liegt  die Verpflichtung Österreichs bei einer Reduktion von mindestens 50%.

Der NEKP dient nun dazu, den Fahrplan zur Erreichung der Emissions-Reduktionsziele vorzuzeichnen und der EU-Kommission gegenüber bekannt zu geben. Dieser Fahrplan beschreibt alle Maßnahmen aus verschiedenen Feldern von Politik und Verwaltung die dazu führen sollen, dass Österreich den Vorgaben gerecht wird. Bis 2. Dezember können alle interessierten Personen nun auf der Webseite des BMNT eine Stellungnahme zum NEKP Entwurf abgeben.

Reichen die Maßnahmen aus?

Kritik erntete der NEKP Entwurf bereits vor Ablauf des Konsultationsverfahrens von Seiten der Umweltschutzorganisationen und Wissenschaft. So sei der Plan zu wenig konkret, ohne Wirkungsfolgenabschätzung und zeitlicher Übersicht über die Maßnahmen. Darüber hinaus sind die Maßnahmen des NEKP nicht auf die Erreichung der Klimaziele nach dem Vertrag von Paris, also
-50%, gemünzt, voraussichtlich sind damit auch die unionsrechtlich vorgesehenen –36% nicht möglich. Auch enthält der Entwurf keine konkreten Zielangaben für alle Sektoren, sondern lediglich Angaben zu Verkehr und Gebäuden, nicht aber etwa zum Thema Landwirtschaft. Auch fehlt die von der EU-Kommission geforderte Liste aller öffentlichen Subventionen, die umweltschädlich bzw. kontraproduktiv bei der Bekämpfung der Klimakrise sind.

Wissenschaft stellte Alternativen NEKP vor

Bereits im September stellten Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft im Nationalen Klimaschutzkomitee einen Referenzplan als Grundlage für einen wissenschaftlich fundierten und mit den Pariser Klimazielen in Einklang stehenden NEKP vor. Ziel war dazulegen, wie Österreich einen Umsetzungsweg zur Einhaltung des Vertrags von Paris beschreiten könnte. Dieser Plan sieht wesentlich stärkere Schritte vor, als schließlich der Entwurf des NEKP, der gerade in Begutachtung ist.

Weitere Informationen:

Begutachtungsentwurf des NEKP

Unterlagen zum Referenzplan NEKP

Effort-Sharing Verordnung (EU) 2018/842